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Anmeldung für die 5. Klassen

- Mit der Schulnachricht (Halbjahreszeugnis) der 4. Klasse Hauptschule bzw.
4. Klasse Unterstufe Gymnasium

- Anmeldefrist: 5. Februar bis 26. Februar 2010

- Die Anmeldung darf nur an einer Schule erfolgen.

- Die vorläufige Aufnahme wird den Erziehungsberechtigten bis spätestens
29. März 2010 schriftlich bekannt gegeben.

- Das Jahreszeugnis der 4. Klasse Hauptschule bzw. der Unterstufe des Gymnasiums muss bis spätestens bis 5. Juli 2010 an der Schule zur Überprüfung der Aufnahmevoraussetzungen vorgelegt werden.

- Wenn der Schüler/die Schülerin die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, gilt die
vorläufige Anmeldung als verbindlich.

Bei Nichterfüllung der Aufnahmevoraussetzungen finden die Aufnahms-prüfungen am Dienstag, den 6. Juli 2010 und am Mittwoch, den 7. Juli 2010 jeweils um 08.00 Uhr statt.

Anmeldeformulare sind im Sekretariat unserer Schule erhältlich bzw. über den unten stehenden LINK downloadbar.

 

Dir. Mag. Hans Hohenwarter

>> ANMELDEFORMULAR <<